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   VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17   

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VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17 (https://dejure.org/2018,37543)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26.09.2018 - 4 A 209/17 (https://dejure.org/2018,37543)
VG Schleswig, Entscheidung vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 (https://dejure.org/2018,37543)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1999 - 2 K 19/97

    Zentrale Abwasserbeseitigung; Nichtigkeit verschiedener Satzungsvorschriften;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Es trifft auch zu, dass die zulässige Grundfläche im Sinne von § 19 Absatz 1 BauNVO ein tauglicher Maßstab für die Heranziehung zu Niederschlagswasserbeiträgen ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 -, juris).

    Dem würde eine nach Gebietsarten und Grundstücksnutzungen differenzierende satzungsrechtliche Festsetzung der Beitragsfläche Rechnung tragen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 -, Rn. 47, juris).

    Das bedeutet, daß auch bei der Grundgebühr Veranlagungsmaßstab und Gebührensatz die Gleichbehandlung aller Gebührenpflichtigen gewährleisten müssen mit der Folge, daß wesentlichen Unterschieden Rechnung zu tragen ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 -, Rn. 52, juris).

    Die ansonsten jährlich quadratmetergenau zu ermittelnde überbaute und befestigte Fläche eines jeden Grundstücks im Gemeindegebiet würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen und zudem zwangsläufig zu einer Vielzahl von Streitfällen über die exakte Größe der überbauten und befestigten Fläche führen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 -, Rn. 58, juris).

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat für die Niederschlagswasserbeseitigung etwa eine Einheit von 50 Quadratmetern überbauter oder befestigter Grundstücksfläche (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. November 1999 - 2 K 19/97 - Rn. 29, juris) für zulässig befunden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1995 - 9 A 3907/93

    Zahlung einer Grundgebühr; Grundstückseigentümer; Regenwasserkanalisation;

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Als Maßstab für die - verbrauchsunabhängige - Inanspruchnahme der Vorhalteleistung einer öffentlichen Einrichtung kommt regelmäßig nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Betracht, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität orientieren kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 9, juris; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112/84 -, Rn. 15, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 3, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. August 2017 - 5 A 2906/16 -, Rn. 40, juris).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, daß es bei einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab genügt, dass der von der Maßstabsregelung vorausgesetzte Zusammenhang zwischen Gebührenbemessung und Art und Umfang der Inanspruchnahme denkbar und nicht offensichtlich unmöglich ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 11, juris).

    Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass - in etwa gleiche topographische Verhältnisse vorausgesetzt - von überdachten, überbauten und regenundurchlässig befestigten Grundstücksflächen mehr und schneller Regenwasser der Kanalisation zufließt als von anderen Grundstücksflächen, bei denen ein Teil der anfallenden Regenmenge versickern kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 11, juris).

    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sog. Fixkosten wie z. B. Abschreibungsbeträge und Zinsen) ganz oder teilweise abgegolten (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112/84 -, Rn. 15, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 3, juris).

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 128/16

    Niederschlagswassergebühren, Maßstab für landwirtschaftliche Drainageflächen

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Insbesondere kann auch der Grundsatz der Verwaltungspraktikabilität eine Ungleichbehandlung rechtfertigen, sofern nicht gewichtige Gründe entgegenstehen (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 27. August 2018 - 4 A 128/16 -, Rn. 37, juris m. w. N.).

    Die Grundsätze der Typengerechtigkeit und der Verwaltungspraktikabilität vermögen eine Ungleichbehandlung sachlich erst dann nicht mehr zu rechtfertigen, wenn die durch die Ungleichbehandlung bedingte Gebührenmehrbelastung der Gebührenpflichtigen eine bestimmte Quantitätsgrenze überschreitet, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit 10% angesetzt werden kann (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 27. August 2018 - 4 A 128/16 -, Rn. 38, juris m. w. N.).

    Ein Abgabensatz ist immer dann ungültig, wenn er ohne ausreichende Berücksichtigung der zu stellenden Anforderungen ermittelt worden ist (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 27. August 2018 - 4 A 128/16 -, Rn. 47, juris m. w. N.).

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Als Maßstab für die - verbrauchsunabhängige - Inanspruchnahme der Vorhalteleistung einer öffentlichen Einrichtung kommt regelmäßig nur ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Betracht, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhalt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität orientieren kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 9, juris; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112/84 -, Rn. 15, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 3, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. August 2017 - 5 A 2906/16 -, Rn. 40, juris).

    Mit ihr werden die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (sog. Fixkosten wie z. B. Abschreibungsbeträge und Zinsen) ganz oder teilweise abgegolten (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 1. August 1986 - 8 C 112/84 -, Rn. 15, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, Rn. 3, juris).

  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 C 23.79

    Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung in

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Die Angabe der Stelle im amtlichen Gesetzblatt, wo sich der verkündete Gesetzestext befindet, gehört hingegen nicht zu den zwingenden rechtlichen Erfordernissen (vgl. Friedersen in Foerster u. a., Kommentar, Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein, § 66 Nr. 3; zu Artikel 80 Absatz 1 GG: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 1 C 23/79 -, Rn. 12, juris; Brenner in v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz Kommentar, Art. 80 Rn. 39 m. w. N.).

    In dieser Hinsicht ist es vorliegend eindeutig, dass sich der Satzungsgeber auf die Fassung des jeweiligen Ermächtigungsgesetzes stützen wollte, die im Zeitpunkt der Satzungsgebung galt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 1 C 23/79 -, Rn. 12, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10

    Bemessung von Niederschlagswassergebühren

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Denn durch die undifferenzierte Ersatzfestsetzung von einer Grundflächenzahl von 0, 2 wird nicht sichergestellt, dass regelmäßig bei wahrscheinlich gleicher Inanspruchnahme oder Benutzung auch eine in etwa gleiche Menge von Maßstabseinheiten anfällt und auf eine größere oder geringere Inanspruchnahme jeweils im Verhältnis eine größere oder geringere Anzahl von Einheiten entfällt und demgemäß bei gleicher Inanspruchnahme etwa gleich hohe Gebühren, bei unterschiedlicher Benutzung dagegen diesen Unterschieden entsprechend in etwa angemessene Gebühren zu zahlen sind (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, Rn. 55, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.1994 - 2 L 93/93

    Grundgebühr; Wasserversorgung; Abrechnungsgebiet; Gemeinde; Wohneinheit

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Die Grundgebühren dienen dazu, insbesondere die nur zeitweiligen Teilnehmer an den Kosten für das Vorhalten der Anlage angemessen zu beteiligen (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. September 1994 - 2 L 93/93 -, Rn. 25, juris - zu Grundgebühren bei der Wasserversorgung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 2/04

    Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Inanspruchnahme, Niederschlagswasser,

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Darin, dass die Gebühr die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung voraussetzt, unterscheidet sie sich vom Beitrag, der die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme voraussetzt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Juni 2004 - 2 LB 2/04 -, S. 8 d. Ausdrucks, nicht veröffentlicht.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2012 - 4 MB 48/12

    Beitragspflicht ab Zugang der Einleitungserlaubnis; Überleitung der

    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Mit dem Eintritt der Vorteilslage wird der Grundstückseigentümer beitragspflichtig (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 4 MB 48/12 -, Rn. 18, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1979 - I 2255/77
    Auszug aus VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17
    Die Inanspruchnahme der Vorhalteleistung erfordert den Anschluss an die öffentliche Einrichtung (Habermann/Arndt, KAG Kommentar, § 6, Rn. 6; Thiem/Böttcher aaO. Rn. 51; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Juli 1979 - I 2255/77 -, Rn. 39, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 KN 3/15

    Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe/Tourismusabgabe

  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
  • VGH Hessen, 28.08.2017 - 5 A 2906/16

    Abwassergrundgebühr

  • VG Schleswig, 10.03.2021 - 4 A 140/18

    Grundstücksentwässerungsanlage

    Die Abwassersatzung verstößt insbesondere nicht gegen das Zitiergebot gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG und der in der Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit hierzu aufgezeigten Anforderungen daran (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14. September 2017 - 2 KN 3/15 - Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 KN 1/19 - Urteil vom 3. September 2019 - 2 KN 4/16 - Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 115/16 - Urteil vom 8. Dezember 2020 - 4 A 347/18 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19

    Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung

    Soweit der Antragsteller ausführt, dass zwar die Bildung eines freiwilligen Zweckverbandes nach dem in der Verbandssatzung zitierten § 1 des Zweckverbandsgesetzes vom 7. Juni 1939 möglich gewesen sei, das Landeswassergesetz eine Übertragungsmöglichkeit auf einen freiwilligen Zweckverband jedoch erst mit § 31 Abs. 8 LWG in der Fassung vom 11. Februar 2008 vorgesehen habe (hierzu tendierend: Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 -, juris, Rn. 48; anders: Schleswig-Holsteinisches VG, Urteile vom 25. September 2019 - 4 A 107/17 -, juris, Rn. 21, und vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 41), folgt der Senat dieser Rechtsauffassung nicht.
  • VG Schleswig, 17.01.2024 - 4 A 222/20

    Bekanntmachung einer Niederschlagwassergebührensatzung; Zitiergebot;

    Grundlage des Urteils vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - juris Rn. 41 war eine Aufgabenübertragung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 GkZ.
  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16

    Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot

    Zwar hat die Kammer im Hinblick auf § 6 KAG eine Pflicht des Satzungsgebers zur absatzgenauen Zitierweise verneint, weil es an der Ermächtigung zur Erhebung unterschiedlicher kommunaler Abgaben gerade fehlt (ausführlich dazu: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 -, Rn. 44, juris).
  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

    Eine Rechtsgrundlage zur Übertragung dieser (Teil-)Aufgabe auf den Beigeladenen als freiwilligen Zweckverband findet sich in § 31 Abs. 8 LWG in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2006 (bzw. Nachfolgeregelungen) und dürfte sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Urteile vom 25. September 2020 - 4 A 107/17 -, juris, Rn. 21 und vom 26. September 2019 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 41; offengelassen: Urteil vom 3. November 2020 - 4 A 585/17 -, juris, Rn. 48) und der aktuellen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OVG (Urteil vom 10. Juni 2021 - 2 KN 2/19 -, juris, Rn. 60) zuvor direkt aus dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) ergeben haben.
  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

    a) Das Zitiergebot gem. § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG, wonach Satzungen die Rechtsvorschriften angeben müssen, welche zum Erlass der Satzung berechtigen, ist vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG (Urteil vom 12. Juni 2020 - 2 KN 2/18 - Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 -) und der Kammer (u. a. Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 -) mit der Angabe von §§ 4, 17 GO (überflüssig aber unschädlich), §§ 1, 2 und 6 KAG (hier allein maßgeblich) eingehalten.
  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 692/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    Einen Verstoß gegen das Zitiergebot begründet zunächst nicht die Angabe fehlerhafter oder überflüssiger Vorschriften, da der Sinn und Zweck des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG ebenfalls erreicht wird, wenn die zutreffenden Vorschriften zumindest (auch) benannt werden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 48).
  • VG Schleswig, 23.08.2022 - 4 B 8/22

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenerstattung nach § 9a KAG

    Die Beitrags- und Gebührensatzung in der Fassung der 1. Nachtragssatzung verstößt gegen das Zitiergebot des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG, wonach Satzungen die Rechtsvorschriften angeben müssen, welche zum Erlass der Satzung rechtfertigen (vgl. OVG Schleswig, 12. Juni 2020 - 2 KN 2/18 - juris Rn. 15 ff.; Urteil vom 13. Februar 2020 - 2 LB 16/19 - juris Rn. 23 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 - juris Rn. 43 ff.).
  • VG Schleswig, 03.11.2020 - 4 A 585/17

    Wirksamkeit einer Abwasserbeseitigungssatzung

    Einen Verstoß gegen das Zitiergebot begründet zunächst nicht die Angabe fehlerhafter oder überflüssiger Vorschriften, da der Sinn und Zweck des § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG ebenfalls erreicht wird, wenn die zutreffenden Vorschriften zumindest (auch) benannt werden (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 26. September 2018 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 48).
  • VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 619/17

    Unwirksamkeit einer Spielgerätesteuersatzung wegen Verstoßes gegen das

    Denn dort fehlt es gerade an der Ermächtigung zur Erhebung unterschiedlicher kommunaler Abgaben (ausführlich dazu: VG Schleswig, Urteil vom 26.09.2018 - 4 A 209/17 -, juris, Rn. 44).
  • VG Schleswig, 07.06.2023 - 4 A 49/20

    Vergnügungssteuer in Form der Spielgerätesteuer: keine Verlängerung der Dauer der

  • VG Schleswig, 28.08.2019 - 4 A 122/18

    Wirksamkeit einer Wettbürosteuersatzung; Verstoß gegen das Zitiergebot

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